„Du darfst eine Zauberin nicht am Leben lassen“
Das zweite Buch Mose der Bibel bringt es auf den Punkt, wenn es um Hexen geht. Und Luther, den das evangelische Dänemark getreulich folgt, weist an, dass diese Teufelshuren auf den Scheiterhaufen gehören. Obwohl die Gesetzgebung von Gegend zu Gegend in Europa unterschiedlich ist, war das Eingehen eines Pakts mit dem Teufel in Dänemark eine rechtliche Grundlage für die Hinrichtung auf dem Scheiterhaufen.
Der Hexenprozess an sich wird in Dänemark genau wie andere Gerichtsverfahren gehandhabt und kommt nicht vor ein kirchliches Gericht – es ist auch nicht die Rede von Selbst- oder Lynchjustiz. Tatsächlich tritt die Rolle der Kirche erst richtig zutage, wenn der oder die Verdächtigte für schuldig gesprochen wird. Denn dann ist es Aufgabe des Priesters, zusammen mit dem Scharfrichter das Bekenntnis des bzw. der Verurteilten herbeizuführen.
Ein privater Kläger leitet die Verhandlungen damit ein, dass er jemanden der Zauberei beschuldigt und den Fall vor das örtliche Gericht bringt – das spätere Stadtgericht. Hier ist der Richter meist nur ein Bauer, der womöglich nicht einmal fähig ist, das Gesetz zu lesen. Der Fall geht nach der Urteilsverkündung an das sogenannte Landsting weiter, an dem ein besser ausgebildeter Richter zu dem Fall Stellung nimmt und das endgültige Urteil spricht. Während des Prozesses muss der Angeklagte sich selbst verteidigen, als Frau ist es dir aber nicht gestattet, dich selbst zu vertreten, und du musst stattdessen einen Ehemann, einen Sohn oder jemand anderen dazu beauftragen. Etwa die Hälfte der wegen Zauberei Angeklagten in Dänemark werden vom Landsting freigesprochen.
Die oberste Instanz ist das sogenannte ‚Kongens Retterting‘, das derzeit höchste Gericht in Dänemark. Hier landen nur wenige Fälle. Prozesse gegen Mitglieder des Adels – und somit Fälle, die nur äußerst selten zu einer Hinrichtung führen.