Die Hände sind auf dem Rücken mit Ketten gefesselt. In Daumenschrauben eingeklemmt werden die Finger, einer nach dem anderen, gequetscht und zersplittert – und eine schwere Eisenkeule spaltet die verletzlichen Knochen der Schienbeine.
Die Foltermethoden der vielen Hexenprozesse sind unheimlich erfinderisch. In den meisten Ländern macht man von den schmerzlichen Methoden gebrauch, wenn die Hexe vernommen werden soll. Zauberei ist eines von mehreren Crimen Exceptum (Ausnahmeverbrechen), die besonders harte Methoden erfordern. Die Folter zwingt die Angeklagten nicht nur zum Geständnis, sondern zwingt sie auch dazu, ihre Mittäter und –täterinnen zu verraten.
Obwohl dies äußerst effektiv ist, sind die Rechtssysteme in Europa dennoch vorsichtig im Umgang mit der Verwendung von Folter. Menschen, denen große Schmerzen zugefügt werden, sind bereit, was auch immer zu gestehen, und bezichtigen wen auch immer, um dem festen Griff des Peinigers zu entkommen.
In Dänemark und England werden die Angeklagten deshalb erst der Folter unterworfen, nachdem das Todesurteil gesprochen wurde.
In Deutschland hingegen macht man während des gesamten Hexenprozesses von der Folter Gebrauch. Dies führt zu mehreren Kettenprozessen, in denen Angeklagte andere bezichtigen, die wieder andere bezichtigen.
Vor der Folter jedoch findet oftmals eine längere Haftstrafe unter grausamen Bedingungen statt – Kälte, Feuchtigkeit, Schlafentzug und andere Qualen werden nicht als Folter bezeichnet, führen allerdings dazu, dass einige die Flucht versuchen, während andere Selbstmord begehen, um den Qualen und der Furcht vor dem, was kommt, zu entgehen.