Der Richter

Wenn das Gerede über die Taten der Hexe von bösartigen Gerüchten in eine öffentliche Anklage umschlägt, tritt der Richter auf die Bühne. Zusammen mit den Geschworenen muss er sich die Parteien anhören, eine Entscheidung treffen und das endgültige Urteil verkünden.

Alle Fälle betreffend Zauberei und Hexerei müssen in Dänemark vor zwei Gerichte gebracht werden – vor dem örtlichen Gericht und vor dem Landsting. In dem örtlichen Gericht ist der Richter unter den reichen Bauern oder Kaufleuten auserwählt worden. Er hat keine juristische Ausbildung und muss daher Fall für Fall Erfahrungen sammeln und sich darauf verlassen, was er von vornherein über die lokalen Bürger weiß.

Nach der Urteilsverkündung wird der Fall automatisch angefochten und nun vor das Landsting gebracht. Die Richter am Landsting sind, anders als die Richter an den örtlichen Gerichten, Gelehrte Männer, ausgebildet im In- und Ausland. Sie stützen ihre Entscheidungen in höherem Maße auf Beweise und Zeugenaussagen als auf persönliche Wissen über die beteiligten Parteien.

Nur wenige Fälle werden nach der Urteilsverkündung an das oberste Gericht – den Königlichen Gerichtshof – weitergebracht. In seltenen Fällen ist es der König selbst, der sich zu den Zauberei- und Hexerei-Anschuldigungen äußern soll.