Ein Streit, eine Anschuldigung wegen Betrugs oder Schwindels – oder nur ein Missverständnis.
In diesen schweren Zeiten gehört nicht viel dazu, ehe Frustration und Ohnmacht entfacht werden. Wenn man aber die Fassung verliert, und der Hass sich aufdrängt, fehlt es nicht viel, ehe man seinen Nächsten beschimpft und verflucht. Ein Fluch als Reaktion auf Unrecht, aber auch einen Fluch, der sich nun an ein jedes nachfolgendes Unheil knüpfen lässt. Das Gerücht über Zauberei bleibt haften – und in einer Gesellschaft, die auf Ehre und einem guten Ruf aufgebaut ist, kann es fatale Konsequenzen mit sich ziehen, als unehrlich abgestempelt zu werden.
Der Weg zum Scheiterhaufen ist jedoch weit für die Hexe – ja, es können ohne Weiteres bis zu zwölf Jahre vergehen: von dem leichten Anlauf des Geredes, bis der Hexenprozess eingeleitet wird. Zwölf Jahre, in denen die kleinste Mücke zum Elefanten wird, und in denen selbst der beste Ruf von teuflischen Vorwürfen zerschmettert werden kann. Ja, es können sogar Anklagen erhoben und abgelehnt werden, nur um Jahre später wieder erneut aufzutauchen.
Die Anschuldigungen kommen nicht nur von Nachbarn und Mitbürgern. Sie können auch von den wegen Zauberei Verurteilten selbst vorgebracht werden. Unter Anwendung von Folter werden sie nicht nur dazu gedrängt, all ihre Taten zu erkennen, sondern auch dazu andere Hexen anzugeben – als Teil eines größeren Hexenkreises. Ein Drittel aller Hexenanklagen in Dänemark werden daher bereits auf den Brettern der Folterbank eingeleitet.