Die Ausnahmen

Sie wird an den Scheiterhaufen geführt. Eine arme, ältere Frau aus dem Rande der Gesellschaft. Die Beschreibung der typischen Hexe macht in den größten Teilen Europas ihre Runden. Aber obwohl mindestens 75 Prozent der wegen Hexerei Verurteilten mit dem gleichen unverkennbaren Strich gezeichnet werden können, gibt es Ausnahmen.

Männer und Kinder weichen von der Norm ab, können aber dennoch als Hexe verurteilt werden. An wenigen Orten, wie beispielsweise in Island, sind es sogar die Männer, die den größten Teil der Angeklagten und Verurteilten ausmachen. Und in Deutschland und der Schweiz sieht man mehrere Hexenprozesse mit kleinen Kindern ab drei Jahren.

Die Spitze der Gesellschaft geht auch nicht straflos aus. Obwohl es selten vorkommt, können sowohl Pfarrer, Bürgermeister und andere einflussreiche Bürger der Gesellschaft unter Anklage gestellt und verurteilt werden. Die oberste Schicht des Landes – die adelige Elite – schafft es jedoch, den dänischen Hexenprozessen zu entgehen. In Deutschland gibt es dagegen mehrere Beispiele dafür, dass Adelige ihre Tage auf dem Scheiterhaufen beschließen.