Die Hexe wird für schuldig erklärt, aber bevor der Scheiterhaufen angezündet wird, muss die Verurteilte noch einmal einem Verhör unterzogen werden. Denn obwohl die Hexe ihren Pakt mit dem Teufel gestanden hat, endet der Fall nicht hier.
Mehrere Hexenprozesse fangen als Einzelfall an, entwickeln sich aber durch Verhöre und Folter zu vielen verbundenen Tatvorwürfen und Fällen. Wie in einer Kettenreaktion beschuldigt der oder die Angeklagte weitere Menschen der Zauberei, die wiederum andere beschuldigen.
In besonderen Fällen entsteht nahezu eine panische Stimmung in Zusammenhang mit dem Prozess. Dieser kann zu unabsehbar vielen Hexenbeschuldigungen kreuz und quer in der Gemeinde führen, und ganze Familien – Männer, Frauen, Kinder, darunter auch Bürger der gehobenen Gesellschaft – können vernichtet werden.
Eine schwache Zentralverwaltung, eine große Menge an Hexenbeschuldigungen, unter Folter ausgesprochen, in Kombination mit geringeren Anforderungen an die Zeugen bilden oftmals eine Grundlage für diese Hexenpaniken. Am schlimmsten sieht es in den kleineren geistlichen Fürstentümern in Deutschland, Bamberg, Trier und Würzburg, aus. Während der größten Panik in Köln, ‚Kölner Hexenpanik‘ genannt, werden innerhalb von nur acht Jahren 2.000 Menschen wegen Zauberei und Hexerei hingerichtet.
Oft finden die Paniken ein Ende, wenn die Vorwürfe allmählich beginnen, atypische Angeklagte wie etwa Kinder und wohlsituierte Bürger, zu treffen. Möglicherweise weil man sie gewöhnlich nicht mit Zauberei verbindet.